Arzneimittel Alle Produkte mit dem Hinweis Arzneimittel fallen unter den Begriff Erinnerungswerbung laut Heilmittelwerbegesetz. Bei detaillierten Fragen zu den entsprechenden Arzneimitteln wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller. Nach § 4a Abs. 4 AM-HandelsV ist die Rücknahme von Arzneimitteln nur in gesetzlich genannten Ausnahmefällen zulässig (u.a. Großhändler, Apotheken). Wir bitten um Ihr Verständnis.